3.2 Der Gesuchsteller machte in seiner Eingabe vom 18. November 2020 geltend was folgt: Morgen soll unter PEN 2018 1130 eine Strafverhandlung mit Ihnen als Vorsitzende stattfinden. Ich erachte sie als befangen und mir gegenüber eine tiefe Feindschaft zu hegen, was ich im folgenden begründen werde. Gleichzeitig ist ihr Verhältnis zur Gegenpartei, namentlich den Herren B.________ und A.________ ein sehr freundschaftliches, das schon bis zur offenen Begünstigung im Amt geht. Mit Ihnen als Vorsitzenden sind meine Grundrechte nicht gewahrt, da ich mit Sicherheit kein faires Verfahren von ihnen erwarten kann.