Sorgfaltspflichten verletzt haben, indem solche Implantate im G.________-Spital zwischen 2010 und 2014 u.a. mehreren Patienten eingesetzt wurden. Mit Verfügung vom 27. August 2019 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, welche Beweise von Amtes wegen erhoben würden. Den Parteien wurde Gelegenheit gewährt, innert Frist Beweisanträge zu stellen. Zudem wurde den Parteien Frist gesetzt, um Vorschläge für eine sachverständige Person im Hinblick auf die Erstellung eines Aktengutachtens über den Umfang der Aufklärungspflicht betreffend die Verwendung des Implantats H.________ zwischen März 2011 und August 2013 zu unterbreiten.