1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (Beschuldigte 1) und B.________ (Beschuldigter 2) wegen schwerer Körperverletzung, evtl. Vergehen gegen das Heilmittelgesetz. Der Beschuldigte 2 soll im Umgang mit oder durch Inverkehrbringen von nicht anforderungsgemässen Medizinalprodukten (H.________) Sorgfaltspflichten verletzt haben, indem solche Implantate im G.________-Spital zwischen 2010 und 2014 u.a. mehreren Patienten eingesetzt wurden.