4 gibt, was ihm ohnehin nachgewiesen werden kann bzw. vorgehalten wird. So hat er an der Einvernahme vom 22. Oktober 2019 – nachdem er ausdrücklich gefragt worden ist – weitere Geldverstecke verneint und erst auf konkreten Vorhalt hin, wonach anlässlich der zweiten Hausdurchsuchung weiteres, verstecktes Bargeld (CHF 30‘000.00) habe sichergestellt werden können, eingeräumt, dass es beim Lautsprecher ein Versteck geben würde.