3 habe den Laptop legal über das Internet erworben und dafür ungefähr CHF 500.00 bis CHF 600.00 bezahlt. Nach der Einvernahme vom 22. Oktober 2019 sei ihm in den Sinn gekommen, mit welchen Mitteln er den Kaufpreis beglichen habe. Es habe sich dabei um legale Mittel gehandelt. Ein Teil davon sei Verkaufserlös seines alten Computers gewesen, beim anderen Teil habe es sich um Entlöhnung für seine Teilnahme an einem Integrationsprojekt der Stiftung C.________ gehandelt.