Am 18. September 2019 fand am Wohnort des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt, anlässlich welcher etliche Elektronikgeräte, Mobiltelefone, Laptops, Tastaturen, Festplatten, Laufwerke sowie grössere und kleinere Hardware-Teile sichergestellt werden konnten. Der Beschwerdeführer wurde gleichentags verhaftet und befand sich hiernach bis am 13. Dezember 2019 in Untersuchungshaft. Am 21. Januar 2020 beantragte er die Herausgabe des PCs, des Laptops ASUS G751J und des Mobiltelefons Samsung Galaxy Note 5 sowie die Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe des Mobiltelefons Samsung Galaxy 58+.