3. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wurde wegen einer Meldung der Stiftung C.________ in Gang gesetzt. Der entsprechenden Meldung zufolge sollen mehrere Mitarbeiter für den Beschwerdeführer Geräte und Geräteteile entwendet haben, welche dieser anschliessend auf verschiedenen Online-Plattformen zum Verkauf angeboten hatte. Am 18. September 2019 fand am Wohnort des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt, anlässlich welcher etliche Elektronikgeräte, Mobiltelefone, Laptops, Tastaturen, Festplatten, Laufwerke sowie grössere und kleinere Hardware-Teile sichergestellt werden konnten.