1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, evtl. Hehlerei, Betrug, evtl. unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 24. Januar 2020 verweigerte die Staatsanwaltschaft die vom Beschwerdeführer beantragte Herausgabe der anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände und verfügte u.a. die Beschlagnahme des Laptops ASUS G751J.