trag gab und das entsprechende Gutachten noch aussteht. Auch die Erstellung eines sorgfältigen Aktengutachtens benötigt seine Zeit. Dass keine Akten über den Beschwerdeführer vorliegen, kann überdies nicht ernsthaft behauptet werden. Entgegen der Ansicht der Verteidigung sind ferner die Befragungen zum Vorfall nicht abgeschlossen (siehe Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 27. November 2020, S. 3 unten [insb. für den 14. Dezember 2020 geplante Einvernahmen mit zwei Polizeibeamten]).