Warum der Gutachter aber dennoch bis Mitte Dezember Zeit benötigt, um ein derart kurzes Gutachten abzuliefern, ist nicht ersichtlich und verletzt das Beschleunigungsgebot. Da ein Antrag auf Verlängerung der Haft immer je besser begründet werden muss je länger die Haft dauert und da dieser Grundsatz hier verletzt wurde und zum Teil gar keine Begründung vorgebracht wurde, ist die Haft zufolge Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Sodann liegt kein dringender Tatverdacht mehr vor, wenn der Geschädigte die wesentlichsten Beweismittel freiwillig den Behörden vorenthält.