Es ist indes nicht ersichtlich, warum der Beschuldigte dieses Gutachten in Untersuchungshaft abwarten müsste. Der Gutachter hat keinerlei Grundlagen für sein Gutachten. Entsprechend könnte der Staatsanwalt die Anklageschrift bereits in den nächsten Wochen verfassen. Die Befragungen sind abgeschlossen und das Gutachten kann auch vor dem Gericht geprüft werden.