Der dringende Tatverdacht hinsichtlich des mutmasslichen Diebstahls i.S.v. Art. 139 StGB - mutmasslich begangen am 28. Juni 2020 im Coop im Hauptbahnhof Bern - gründe im Übrigen (ebenfalls) auf plausiblen Beobachtungen und Feststellungen der Kantonspolizei Bern. Daran war am 11. August 2020 anzuknüpfen. Zwischenzeitlich waren verschiedene weitere Delikte zum Untersuchungsgegenstand gekommen, in Bezug auf welche sich der dringende Tatverdacht namentlich der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 StGB und der Missachtung einer Ein- oder Ausgrenzung i.S.v.