3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1-5 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt H.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 30. November 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: