Sie hätten gegen Familie E.________ keine Anzeige aufgeben können, da ihnen dies nicht genehmigt worden sei. Deshalb habe D.________ mit der Familie E.________ das Gespräch gesucht. Aber sie seien auch vor Ort gewesen, um die Verwaltung des Beschuldigten anzuzeigen und wären damals noch in der Frist gewesen. Das neu versendete Protokoll hätten sie erst am 30. April 2020 erhalten. G.________ habe die Verwaltung des Beschuldigten am 20. März 2020 anzeigen wollen, was ihm von D.________ nicht genehmigt worden sei. Daraufhin sei G.______