Er habe in einem längeren Gespräch versucht, B.________ und G.________ davon zu überzeugen, dass diese Nachbarschaftsprobleme nicht über die Polizei/Staatsanwaltschaft gelöst werden könnten und habe ihnen geraten, doch mit den Parteien das Gespräch zu suchen. Zudem habe er noch mit einem der involvierten Nachbarn telefoniert. B.________ und G.________ seien damals mit seinem Vorschlag zufrieden gewesen. Zum Dank habe er von B.________ sogar noch eine Schachtel Schokolade erhalten. Die Behauptung, dass die Aufnahme einer Anzeige verweigert worden sei, weise er vehement zurück. Auch von einer Fristverlängerung sei nicht die Rede gewesen.