3 3. August 2020 Stellung. Er machte geltend, dass B.________ und G.________ am Schalter der Polizeiwache H.________ seit längerer Zeit bekannt seien, da es an ihrem Domizil immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Wohnungsbesitzern komme. So auch im März 2020, als die beiden erneut am Schalter erschienen seien. Er habe ihnen daraufhin erklärt, dass im Moment keine Einvernahmen gemacht werden dürften (Anweisung Polizeikommando Bern), ausser sie seien von der Staatsanwaltschaft delegiert. Er habe in einem längeren Gespräch versucht, B.____