am 20. Juli 2020 Beschwerde und machte geltend, sie sei bereits Mitte März 2020 auf dem Polizeiposten H.________ gewesen, um Anzeige zu erstatten. Dort sei sie von der Polizei abgewiesen worden, weil wegen der Co- rona-Krise keine Anzeigen aufgenommen würden. Auf ihren Einwand, dass sie nur drei Monate Zeit habe, sei ihr wörtlich gesagt worden: «Es gelte Fristverlängerung». Als sie schliesslich im Mai 2020 habe Anzeige erstatten dürfen, sei die Strafantragsfrist abgelaufen gewesen. B.________ monierte, von der Polizei falsch informiert worden zu sein.