3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 12. Januar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: