Er habe den Osterhasen erhalten, da er mit Herrn F.________ geredet habe, weil dieser immer seine Tischtücher und Decken auf ihrer Terrasse ausschüttle. E.________ habe ja selber geschrieben, dass sie schon lange wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten bei der Polizei bekannt seien. Fakt sei, dass er den Beschuldigten zweimal rechtzeitig habe anzeigen wollen, aber durch die beiden Polizisten mit der Begründung, es bestehe eine Fristverlängerung wegen Corona, abgewiesen worden sei. 3.4.2 Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei der Anzeige gegen den Beschuldigten um eine Gegenanzeige von B.