aus, dass sie – wie E.________ geschrieben habe - am 20. März 2020, also fristgerecht, bei ihm am Schalter gewesen seien und Anzeige gegen den Beschuldgten hätten einreichen wollen. Wie er der Staatanwaltschaft geschrieben habe, habe E.________ ihnen erklärt, dass laut Anweisung des Polizeikommandos keine Anzeigen erstattet werden dürften. In der Stellungnahme verschweige er jedoch, dass er auch noch wörtlich gesagt habe, dass wegen Corona eine Fristerstreckung für Anzeigen bestehe. Betreffend den erhaltenen Osterhasen vermische E.________ zwei Fälle. Er habe den Osterhasen erhalten, da er mit Herrn F.____