In der Folge gab die Staatsanwaltschaft B.________ Gelegenheit, zu den Eingaben der Polizisten Stellung zu nehmen. Zusammengefasst erklärte er am 28. September 2020, er sei am 24. März 2020 zur Einvernahme aufgeboten worden. Anschliessend habe ihn D.________ angerufen und ihm erklärt, dass der Termin wegen Corona auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsse. Er habe D.________ mitgeteilt, dass er eine Gegenanzeige gegen den Beschuldigten einreichen würde, dass aber bei einer Verschiebung des Termins die Frist von drei Monaten abgelaufen sein werde, da die Versammlung am 27. Januar 2020 stattgefunden habe.