und B.________ davon zu überzeugen, dass diese Nachbarschaftsprobleme nicht über die Polizei/Staatsanwaltschaft gelöst werden könnten und habe ihnen geraten, doch mit den Parteien das Gespräch zu suchen. Zudem habe er noch mit einem der involvierten Nachbarn telefoniert. C.________ und B.________ seien damals mit seinem Vorschlag zufrieden gewesen. Zum Dank habe er von C.________ sogar noch eine Schachtel Schokolade erhalten. Die Behauptung, dass die Aufnahme einer Anzeige verweigert worden sei, weise er vehement zurück. Auch von einer Fristverlängerung sei nicht die Rede gewesen. Es zeige sich jedoch, dass was gesagt und dann verstanden werde, oft nicht dasselbe sei.