_ sprach zuerst davon, dass wir keinen Strafantrag haben. Ich habe dann in den Akten geschaut und ihm erklärt, dass die Einreichefrist für den Strafantrag (drei Monate) abgelaufen sei und dass deshalb das Verfahren nicht an die Hand genommen wird, da der Strafantrag zu spät eingereicht wurde.» Am 31. Juli 2020 forderte die Staatsanwaltschaft die den vorliegenden Fall bearbeitenden Polizisten E.________ und D.________ auf, zu den Vorbringen von B.________ Stellung zu nehmen. E.________ nahm mit Berichtsrapport vom 3. August 2020 Stellung. Er machte geltend, dass C.________ und B.________