Er teilte mit, er reiche Beschwerde ein, weil sich E.________ geweigert habe, seine Anzeige im März 2020 aufzunehmen. Auf den Einwand, dass er nur drei Monate Zeit habe, habe dieser wörtlich zu ihm gesagt: «Es gelte Fristverlängerung». Weil E.________ Polizist sei, habe er ihm dies geglaubt. Habe ihn E.________ etwa angelogen? Aus der Telefonnotiz vom 20. Juli 2020 der Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft ist folgendes zum Thema Strafantrag festgehalten: «Herr B.________ sprach zuerst davon, dass wir keinen Strafantrag haben.