Die habe er nicht verletzt. Er habe nur seine Arbeit gemacht. Er habe sein Vorgehen mit einem Vorgesetzten bei der Kantonspolizei besprochen. Er habe keine Bedenken gehabt aufgrund seiner Schweigepflicht. Aus seiner Sicht sei sein Handeln rechtens gewesen und er habe sich nicht einmal Gedanken darüber gemacht, dass er etwas verletzt haben könnte oder etwas nicht gut gemacht haben könnte. (...).»