5 Arbeit der Sanitäter näher zu bringen. Der Beschuldigte konnte diesen Einsatz nur absolvieren, weil er Polizist ist, und er hat dies auch in dieser Funktion getan. Die Rolle des Polizisten legte er in dieser Zeit nicht ab. Da der Polizist A.________ sozusagen immer mit dabei war, war der Beschuldigte auch immer seinen Aufgaben als Polizist verpflichtet. Dazu gehört insbesondere, aufgrund eigener Feststellung den für eine Straftat relevanten Sachverhalt festzustellen (Art.