Da sie sich nicht ausweisen konnte, wurde sie zum Polizeiposten gebracht, wo ihr eine weitere Person die Ausweispapiere vorbeibrachte. Die Übergabe fand im Eingangsbereich des Polizeipostens statt, wo keiner der Polizeibeamten diese Drittperson zu Gesicht bekam. Am 16. Februar 2018 wurde die Beschwerdeführerin wegen Schmerzen in der Brust von der Sanitätspolizei Bern ins Spital gebracht. Beim Einsatz dabei war auch der Beschuldigte, welcher als Polizist eine zweitägige Stage bei der Sanitätspolizei absolvierte. Vor Ort gab die Beschwerdeführerin den Anwesenden bekannt, dass sogleich ihre Tochter E.________ eintreffen werde.