__ am 23. November 2020 Beschwerde. Sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren betreffend Verletzung des Berufsgeheimnisses gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge. In ihren Stellungnahmen vom 3. Dezember 2020 und 26. Januar 2021 beantragten die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte jeweils die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.