6 mal die Gründe, weshalb es zu wiederholten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gekommen ist, nicht bekannt sind und damit auch unklar ist, inwiefern die Rückfallprognose durch die Therapie günstig beeinflusst werden könnte (vgl. auch Ausführungen zur Wiederholungsgefahr). Auch die Kombination mit der Auflage, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten (Hausarrest, inkl. Überwachung mit Electronic Monitoring) und sich regelmässig bei der Polizei zu melden, ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr ausreichend zu bannen.