Aufgrund seiner unsicheren Zukunft habe ihm aber kein Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung ausstellen können. Zudem könne er (der Beschwerdeführer) jederzeit wieder bei seiner Lebenspartnerin einziehen und mietfrei wohnen. Seine persönliche Situation habe sich erheblich verbessert und er wäre ohne weiteres imstande, ein ausreichendes, legales Einkommen zu erzielen. 5.5 Schon vor seiner erneuten Festnahme lebte der Beschwerdeführer bei seiner Lebenspartnerin und ging einer Erwerbstätigkeit nach.