4 en daher anders und er befinde sich nicht mehr in einer Notsituation. Heute lägen keine konkreten Gründe mehr für eine Rückfälligkeit vor. Seine Lebenspartnerin habe zudem von seinen früheren Arbeitgebern (u.a. F.________ und G.________) die mündliche Zusicherung erhalten, dass er jederzeit wieder bei ihnen angestellt werden könnte, sofern er aus der Untersuchungshaft entlassen würde. Aufgrund seiner unsicheren Zukunft habe ihm aber kein Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung ausstellen können.