5.3 Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 6B_504/2019 darf bei der Droge Crystal Meth bei einer Menge von 12 Gramm der reinen Substanz davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird und somit ein schwerer Fall vorliegt. Die toxikologische Untersuchung der sichergestellten Drogen ergab einen Anteil von 98 bzw. 100 Prozent Methamphetamin-Hydrochlorid (vgl. Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 11. Februar 2020; KZM 20 134). Entsprechend wird dem Beschwerdeführer qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.