Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, am Handel (Einfuhr) mit Crystal Meth (im Umfang von ca. 10 Kilogramm) beteiligt gewesen zu sein. Der Tatverdacht ergibt sich aus dem sichergestellten Crystal Meth (3 Kilogramm), welches gemäss Aussagen des Beschwerdeführers von ihm organisiert worden war (vgl. delegierte Einvernahme vom 22. Mai 2019, Z. 25 ff.; KZM 19 913), den Ergebnissen aus den Überwachungsmassnahmen (insbesondere den aufgezeichneten Gesprächsprotokollen) sowie den weiteren Aussagen des Beschwerdeführers und den anderen Tatverdächtigen.