_, am 23. November 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte, der Entscheid sei aufzuheben, der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung der Untersuchungshaft vom 30. Oktober 2020 sei abzuweisen und er sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen, eventualiter seien an Stelle der Untersuchungshaft geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 25. November 2020 unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme.