Am 11. November 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft um weitere 5 Monate, d.h. bis zum 8. April 2021. Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 23. November 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.