1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 9. Mai 2019 wurde der Beschuldigte festgenommen und mit Entscheid vom 13. Mai 2019 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis 8. August 2019 Untersuchungshaft gegen ihn an.