3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben mit Rückschein) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 28. Januar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: