__ verwiesen werden. Aus diesen Gründen wird das Verfahren gegen A.________ nicht an die Hand genommen. Hierzu äussert sich der Beschwerdeführer nicht. 5 4. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt im Kern die Auffassung, es seien klar keine Straftatbestände erfüllt. Hinsichtlich allfälliger Antragsdelikte sei die Strafantragsfrist zudem abgelaufen gewesen.