Die unnötige Abführung der Tochter durch die Polizei sei nur bei einem psychopathischen Vater möglich. Der Beschuldigte habe über einen längeren Zeitraum hinweg in zahlreichen Einzelgesprächen mit Lehrern, Musiklehrerin und Gotte Stimmung gegen den Beschwerdeführer gemacht und ihn als pervers sowie als verrückt bezeichnet. Sämtliche Gegenstände müssten sich in J.________ befinden. Die Staatsanwaltschaft stelle den Sachverhalt verkürzt dar: D.________ habe Zugriff auf das Vermögen ihrer Tochter erlangt und bei der KESB die Aussage gemacht, dass der Beschwerdeführer sich C.________ Vermögen aneignen wolle.