Der Beschwerdeführer entgegnet, D.________ manipuliere Menschen. Die Liegenschaft in J.________ sei schon viel früher gefunden und von ihm selbst sowie verschiedenen von ihm beauftragten Handwerkern in Stand gesetzt worden. Im Oktober 2016 sei ein besonders psychopathischer Auftritt des Beschuldigten und von D.________ erfolgt, als sie sich sowohl traumatisierend als auch grob vertrags- und rechtswidrig gegenüber ihm verhalten hätten. Die unnötige Abführung der Tochter durch die Polizei sei nur bei einem psychopathischen Vater möglich.