3 zwei Tage später ein Kontaktverbot zu C.________ auferlegt habe. Zum angezeigten Diebstahl ergänzte der Anzeiger B.________, dass sich die von ihm als gestohlen gemeldeten Gegenstände, der Roller, das Fahrrad sowie die Goldmünzen in der Liegenschaft in J.________ befunden hätten. Schliesslich gab B.________ an, dass es ihm trotz den Widerständen von allen Seiten gelungen sei, dass C.________ jetzt seit zwei Jahren wieder bei ihm lebe und er für all ihre Kosten aufkomme. Die Behauptung, dass er an das Geld von C.________ wolle, sei somit eine weitere üble Nachrede.