Auf Seite 2 oben seiner Eingabe führte B.________ ergänzend aus, dass er seine Anzeige dahingehend ergänze, dass ihm auch Goldmünzen im Wert von CHF 56'300.00 entwendet worden sind, wobei er hierzu ausführte, die Ermittlungen seien nicht auf A.________ zu beschränken und diese seien auch gegen Unbekannt auszuweiten.