Mit Rapport vom 11.09.2020 wird durch die Kantonspolizei einberichtet, dass es der Anzeiger B.________ in einer ersten Phase abgelehnt hat, zu einer polizeilichen Einvernahme zu erscheinen. In der Folge wurde dem Anzeiger mit Datum vom 26.06.2020 per Email ein Fragekatalog zugesandt, auf welchen dieser mit Schreiben vom 27.07.2020 reagierte. In diesem Schreiben führte B.________ ergänzend aus, dass er im Frühjahr 2015 zufällig die abgeschiedene Frau von Herrn A.________, Frau D.________, kennen gelernt habe. In der Folge habe sich Frau D.________ anerboten, ihn, B.__