Es müsse mit mehr Genauigkeit gearbeitet und das Realitätsverständnis erweitert werden. So erkenne man leicht, dass sich ein Kollektiv von Betrügern vor dem Zugriff verstecken möchte. Er, der Beschwerdeführer, werde die Verlogenheit des Beschuldigten und von D.________ nicht akzeptieren. Diese befänden sich im pathologischen Verhältnis zu ihrer Tochter. Von ihnen gehe ein Missbrauch aus. Aufgrund der unklaren Anzeige des B.________ wurde der Kantonspolizei mit Datum vom 26.03.2020 ein Auftrag nach Art. 309 Abs. 2 StPO erteilt, um ergänzende Ermittlungen zu tätigen. Mit Rapport vom 11.09.2020 wird durch die Kantonspolizei einberichtet, dass es der Anzeiger B.________