4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt C.________ (per Kurier – mit den Akten) Bern, 6. Januar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: