Auch auf die weiteren in den Anzeigeergänzungen geltend gemachten Ausführungen des Beschuldigten, wonach er nicht auf einen anderen Polizeiposten gehen solle, werde nicht eingegangen. Die Aussage, er solle das «Schnäbeli» nicht einziehen, sei insbesondere deshalb eine Beschimpfung, weil er den Sachverhalt der Misshandlung auch gegen den Widerstand des Beschuldigten habe zur Anzeige bringen wollen. Es habe keinen Grund gegeben, ihm gegenüber eine solche Aussage zu machen und ihm zu drohen. Der Beschuldigte habe ihm bezüglich der Kindesmisshandlung nicht gesagt, wie er weiterfahren werde.