4.6 Nach dem Gesagten ist die angefochtene Beschlagnahmeverfügung rechtens. Die Staatsanwaltschaft hat den im Tresorfach Nr. a.________ bei der Bank G.________(Bank) AG sichergestellte Geldbetrag von CHF 360'000.00 zu Recht im Hinblick auf eine allfällige Rückgabe an die Geschädigten beschlagnahmt. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, der unterliegenden Beschwerdeführerin aufzuerlegen