Hierbei könnte es sich auch um ein präventives Vorgehen handeln, zumal die Beschwerdeführerin noch kurz zuvor jegliche Aussage verweigert hatte und bereits dazumal von der Kantonspolizei Bern damit konfrontiert worden war, dass anlässlich der beim Beschuldigten 1 durchgeführten Hausdurchsuchung ein Mietvertrag für ein Tresorfach bei der Bank G.________(Bank) AG sichergestellt worden ist (vgl. Z. 279 ff., 363 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 14. Oktober 2020).