Beim angeblich geschenkten Geldbetrag von CHF 350'000.00 handelt es sich um einen ausserordentlich hohen Betrag. Es erscheint äusserst unwahrscheinlich, dass ein Grossvater seinem Enkelkind einen derart hohen Bargeldbetrag als angeblich verspätetes Geburtstagsgeschenk oder als Erbvorbezug überlässt, zumal die früheren Geschenke an die Beschwerdeführerin gemäss ihren eigenen Angaben immer bloss im Umfang von CHF 500.00 bis CHF 700.00 erfolgten (vgl. Z. 247 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 4. November 2020). Zudem werfen auch die Umstände der Übergabe Zweifel auf. So soll F.________