2 Couvert sowie die Konto- und Kreditkartensperrung rügt, gehen diese Einwände über den Streitgegenstand hinaus. Die diesbezüglichen Rügen können nicht im vorliegenden Beschwerdeverfahren betreffend Anfechtung der Beschlagnahme des im Tresorfach Nr. a.________ sichergestellten Geldbetrages geprüft werden. Insoweit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.